Im Christophorus-Haus wurde im August 2007 ein neuer Bewohnerbeirat gewählt, der aus fünf Mitgliedern besteht.
Der Beirat besteht nun für die nächsten vier Jahre und vertritt die Interessen aller Bewohner.
Der Bewohnerbeirat hat zum Beispiel folgende Aufgaben und Pflichten:
- Anregungen und Beschwerden entgegennehmen und an die Einrichtung weiterleiten
Der Bewohnerbeirat soll Wünsche, Vorschläge und Beschwerden aller Bewohner sammeln und an die Einrichtung weiterleiten. - Maßnahmen beantragen
Der Bewohnerbeirat kann dem Einrichtungsleiter sagen, was die Bewohner wollen oder brauchen. (beantragen!) - Gute Betreuung
Der Bewohnerbeirat soll sagen, wie er sich eine gute Betreuung wünscht und was sich bei der Betreuung ändern soll. - Essen und Unterkunft
Der Bewohnerbeirat soll mitreden, wenn es um das Essen geht und wie die Bewohner wohnen. - Freizeit und Urlaub
Der Bewohnerbeirat soll mitreden, was man im Wohnheim in der Freizeit alles machen kann und wohin die Bewohner in den Urlaub fahren können. - Feste und Veranstaltungen
Der Bewohnerbeirat soll Feste und Veranstaltungen mitplanen, aber auch mitarbeiten. - Den neuen Mitbewohnern helfen
Der Bewohnerbeirat kann den neuen Bewohnern helfen, sich wohl zu fühlen oder etwas vom Haus zeigen oder auch erklären, wozu der Bewohnerbeirat da ist und was seine Aufgaben beinhalten. - Heimordnung und Heimverträge
Der Bewohnerbeirat soll mitsprechen, wie die Heimordnung aussehen soll und soll mitsprechen, wenn die Heimordnung geändert werden soll. - Sicherheit im Haus
Der Bewohnerbeirat kann vorschlagen, was gemacht werden muss, um Unfälle zu vermeiden, z.B. ein Geländer oder Haltegriffe anbringen oder eine Feuerwehrübung durchführen. - Geld – persönliches Budget
Der Bewohnerbeirat darf z.B. wissen, wie viel Geld das Haus für bestimmte Sachen ausgibt. Auch darf er vorschlagen, was für das Haus gekauft werden soll. - Das Wohnheim soll umgebaut werden
Der Bewohnerbeirat soll mitreden, wenn aus Doppelzimmern Einzelzimmer gemacht werden sollen oder wenn ein neues Wohnheim gebaut werden soll. - Das Wohnheim soll anders werden
Der Bewohnerbeirat soll mitreden, wenn aus dem Wohnheim z.B. ein Altenheim gemacht werden soll oder das Wohnheim geschlossen werden soll.
Wann muss ein Bewohnerbeirat neu gewählt werden?
Der Bewohnerbeirat muss neu gewählt werden,
- wenn nur noch weniger als die Hälfte der Mitglieder im Bewohnerbeirat mitmachen,
- wenn der Mitglieder des Bewohnerbeirates beschlossen hat, zurückzutreten,
- wenn die Amtszeit des Bewohnerbeirates abgelaufen ist.
Wann ist eine Person nicht mehr Mitglied des Bewohnerbeirates?
Eine Person ist nicht mehr Mitglied des Bewohnerbeirates,
- wenn die Bewohnerbeiratsarbeit nach vier Jahren vorbei ist,
- wenn die Person sagt, dass sie diese Arbeit nicht mehr machen möchte,
- wenn die Person aus dem Heim auszieht,
- wenn die Person nicht mehr gewählt werden darf,
- wenn die Heimaufsichtsbehörde feststellt, dass das Mitglied seine Arbeit nicht mehr richtig macht oder machen kann.
Wann rücken Ersatzmitglieder nach?
Es rückt das Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen in den Bewohnerbeirat nach. Das gilt auch, wenn ein Bewohnerbeiratsmitglied eine Zeit lang seine Arbeit nicht machen kann. Ein Ersatzmitglied ist die Person, die bei einer Bewohnerbeiratswahl nicht direkt gewählt wurde, aber dann die meisten Stimmen hatte.
Unterstützungspersonen
Die Unterstützungspersonen werden vom Bewohnerbeirat selbst ausgewählt. Der Bewohnerbeirat muss den Unterstützungsbersonen vertrauen können. Entscheidungen trifft aber der Bewohnerbeirat. Die Bewohnerbeiräte sind die besten Experten in eigener Sache! Die Unterstützungspersonen müssen Lösungen für Fragen und Probleme mit dem Bewohnerbeirat gemeinsam besprechen. Die Unterstützungspersonen dürfen nur beraten und begleiten, aber nicht bestimmen. Unterstützungspersonen dürfen nur so viel Unterstützung geben, wie nötig und gewünscht ist.